Anmeldung

HSK-Kurs Griechische Sprache und Kultur, Zürich, Bungertwies

Die Anmeldungen für das Schuljahr 2025–2026 sind jetzt geöffnet.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass es für das Schuljahr 2025–2026 keine freien Plätze mehr für die Klassen vom Vorschulalter bis einschließlich der 3. Klasse der Grundschule gibt.

Bitte beachten Sie, dass die HSK-Unterricht für Kinder gedacht ist, deren Erstsprache oder Familiensprache Griechisch ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Anmeldung storniert.

Die Anmeldung gilt für ein ganzes Schuljahr und ist durch die Einzahlung einer Kaution (250 CHF) verbindlich. Eine Anmeldung ist möglich, sofern das Kind im schulpflichtigen Alter ist (Schweizer Schulsystem). Bereits angemeldete Kinder oder Kinder mit angemeldeten Geschwistern haben Vorrang bei der Anmeldung. Die restlichen Anmeldungen werden nach dem Windhundprinzip berücksichtigt. Anmeldungen während des Schuljahres dürfen in Absprache mit der verantwortlichen Lehrerin des HSK-Kurses und dem jeweiligen Klassenlehrer erfolgen.

Mit der Anmeldung Ihres Kindes und mit der Entrichtung der vorgenannten Kaution werden beide Eltern (getrennt) Mitglied im Elternverein "HSK-Kurs Griechische Sprache und Kultur, Zürich, Bungertwies". Diese Kaution wird im Falle eines Abbruchs des Unterrichts nicht zurückerstattet, mit Ausnahme von einem ernsten Grund, der mit einer schriftlichen Erklärung der Eltern vor Beginn des Schuljahres eingereicht wird. Die endgültige Höhe des Beitrags pro Schüler an den Verein wird jedes Jahr auf der Generalversammlung des Vereins beschlossen, die innerhalb der ersten drei Monate des Schuljahres stattfindet.

Für das Schuljahr 2023-2024 beträgt der Gesamtbeitrag (einschliesslich der Kaution) 450 CHF pro Schüler. Für Familien mit zwei kinder gibt es einen Rabatt von 10% für das zweite Kind unf für Familien mit drei oder mehreren Kindern gibt es einen Rabatt von 30% ab dem dritten Kind. Die vollständige Zahlung des Beitrags erfolgt in der Regel im Februar. Unterbricht der Schüler das Studium während des Schuljahres, wird der zu zahlende Betrag auf der Grundlage der tatsächlichen Unterrichtswochen berechnet. Die Kaution kann nicht zurückerstattet werden.